Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 1. Februar 2009
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der TU Dortmund, Informationszentrum Technik und Patente der Universitätsbibliothek (im folgenden ITP), mit ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge, die die entgeltliche Durchführung von Informationsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
Das Vertragsverhältnis zwischen der TU Dortmund, ITP, und dem Auftraggeber kommt vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Regelungen durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung durch die TU Dortmund, ITP, zustande.
2. Gewährleistung
Das ITP führt Recherchen mit größter Sorgfalt und Genauigkeit durch. Eine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.
3. Haftung
Die TU Dortmund haftet nicht für durch fehlerhafte Dienstleistungen des ITP verursachte Schäden, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich im Höchstfall auf den Preis der in Auftrag gegeben Informationsleistung.
Der Auftraggeber stellt die TU Dortmund von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Hierunter fallen insbesondere solche, die Dritte wegen der Verwendung der Rechercheergebnisse erheben.
4. Leistungserbringung
Erfüllungsort ist Dortmund. Mit Versand des Rechercheergebnisses oder seiner Bereitstellung auf einem Webserver gilt die Leistung der TU Dortmund, ITP, als erbracht. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.
5. Entgelt- und Gebührenänderungen
Änderungen in den vereinbarten Entgelt- und Gebührenordnungen werden
- bei privaten Auftraggebern mit Ablauf des 3. Monats ab Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung),
- bei Kaufleuten, bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen mit Inkrafttreten der Änderung der Gebührenordnung
6. Fälligkeit, Zahlungsweise
Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungszugang fällig und ist ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zahlungspflicht besteht auch für Recherchen, die keine Nachweise erbringen.
Das ITP ist nach seiner Wahl zur Erhebung von Vorschüssen und zur Forderung von Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 40 % der vereinbarten Preise berechtigt.
7. Urheberrechte
Durch einen Auftrag, eine Recherche auszuführen, können Urheberrechte an den Rechercheergebnissen nicht erworben werden. Die Ergebnisse sind nur für den Eigenbedarf bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Dortmund.
9. Teilunwirksamkeit
Die teilweise Unwirksamkeit dieser AGB lässt dieselben in ihrem übrigen Bestand unberührt.